Im Leben empfiehlt es sich immer, besser vorher miteinander zu sprechen, als nachher gegeneinader zu prozessieren. Und gerade bei baulichen Veränderungen ist es immer ratsam, seine Nachbarn zu informieren, falls sie diese Maßnahme betreffen könnte.
Im konkreten Fall hatte ein Mann die Fassade seines Hauses isoliert. Allerdings nicht so richtig Maß genommen und muss sie jetzt entfernen, denn, so entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am 9.12.2009 (U121/09), der
Nachbar muss ins eigene Grundstück hineinragende Isolierungsmaßnahmen nicht dulden
Nach Auffassung des Gerichts handelt man grob fahrlässig oder vorsätzlich, wenn man im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht gegebenenfalls durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs darüber vergewissert, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch einem selbst gehört.
Im vorliegenden Fall handelte es sich nur um wenige Zentimeter. Jetzt kostete das den unachtsamen Hausbesitzer viele Euros (Anbringung der Fassade, Rechtsanwalt, Gericht, Entfernung der Fassade).
Also sprechen Sie vor solchen Maßnahmen besser vorher mit Ihrem Nachbarn - und gerade auch beim Thema
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